§ 1 Allgemeines

Alle Leistungen, die von Leroy Kerschat für den Kunden erbracht werden, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das in der E-Mail, im Angebot oder in der Rechnung genannte Produkt/Leistung.

§ 3 Geltungsbereich

3.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für den Bereich Grafikdesignleistungen sind Bestandteil aller mit Leroy Kerschat – im Folgenden Leroy Kerschat genannt – geschlossenen und erteilten Aufträge über Leistungen und Lieferungen in diesem Bereich.
3.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn Leroy Kerschat in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
3.3 Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Leroy Kerschat ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3.4 Mündliche Nebenabsprachen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Die E-Mail gilt als Schriftform.

§ 4 Nebenbestimmungen

4.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der rechtlichen Absicherung zwischen Auftraggeber und Leroy Kerschat. Sie basieren auf geltendes deutsches Recht.
4.2 Weitere Bestimmungen und Änderungen dieser AGB, die zur Erfüllung eines Auftrages oder der Nutzung von angefertigten Designs erforderlich sind, können jederzeit schriftlich festgehalten und geltend gemacht werden.
4.3 Leroy Kerschat ist nicht verpflichtet, Nebenbestimmungen und Änderungen zu akzeptieren.

§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5.2 Mit der Zahlung des Honorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu nutzen. Dabei räumt ihm der Designer in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein, sofern nicht anders vereinbart. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Leroy Kerschat. Ausgenommen sind produzierende Dienstleister.
5.3 Für die Entwürfe des Designers als persönliche geistige Schöpfung gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.4 Jede Nachahmung der Entwürfe – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig.
5.5 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Leroy Kerschat insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.
5.6 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung und von Leroy Kerschat weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Leroy Kerschat, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
5.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf Miturheberrecht.

§ 6 Bearbeitung

Eine Bearbeitung des Layouts in Zusammenhang mit der Nutzung bedarf der Zustimmung des Urhebers, sofern nicht anders schriftlich vereinbart. Soweit die Bearbeitung zur Vornahme der Nutzung erforderlich ist, kann der Urheber seine Zustimmung nur aus wichtigem Grund, verweigern.

§ 7 Urhebernennung

Leroy Kerschat hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen der Werke als Urheber genannt zu werden, sofern dies im Vorfeld von ihm gefordert wird. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Leroy Kerschat auf Schadensersatz. Ohne Nachweis kann 100% der vereinbarten Vergütung als Schadensersatz verlangt werden.

§ 8 Honorar/Vergütung

8.1 Der Endentwurf bildet zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.
8.2. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
8.3 Das Honorar ist auch dann fällig, wenn das Design missfällt.
8.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

§ 9 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

9.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Abnahme des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
9.2 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen schriftlich geltend zu machen.
9.3 Eine Verrechnung oder Herabsetzung der Vergütung ist ausgeschlossen.
9.4 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
9.5 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom Designer hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/2 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/2 nach Ablieferung.
9.6 Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 8,12% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
9.7 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Designer berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.

§ 10 Hinweise zur Künstlersozialabgabepflicht

10.1 Die von Leroy Kerschat berechneten Honorare können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Diese Abgabe darf vom Auftraggeber nicht von der Rechnung in Abzug gebracht werden.
10.2 Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist allein der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Weiterführende Informationen und Anmeldeformulare erhalten Sie unter www.kuenstlersozialkasse.de oder bei Ihrem Steuerberater.

§ 11 Fremdleistungen

11.1 Leroy Kerschat ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen, sofern eine entsprechende Vollmacht, oder eine schriftliche Bestätigung des Auftraggebers vorliegt.
11.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers von Leroy Kerschat abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Leroy Kerschat im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung der Fremdleistung.

§ 12 Eigentumsvorbehalt, Rückgabepflicht

12.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden alle rechtlichen und vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
12.2 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf eigene Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
12.3 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

§ 13 Herausgabe von Daten

13.1 Leroy Kerschat ist nicht verpflichtet, offene Layouts und Datenträger herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
13.2 Hat Leroy Kerschat dem Auftraggeber, Layouts, Datenträger, Dateien und offene Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von Leroy Kerschat im vereinbarten Umfang verändert werden.
13.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und offenen Daten, online und offline, trägt der Auftraggeber.
13.4 Leroy Kerschat haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Leroy Kerschat ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

§ 14 Haftung

14.1 Leroy Kerschat haftet nur für Schäden, die er selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
14.2 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
14.3 Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von allen Inhalten wie Text und Bild.
14.4 Leroy Kerschat haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
14.5 Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von einer Woche (5 Werktage) nach Lieferung schriftlich bei Leroy Kerschat geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

§ 15 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

15.1 Sofern nicht anders vereinbart, besteht im Rahmen des Auftrags für Leroy Kerschat Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
15.2 Verzögerte sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Leroy Kerschat eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
15.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller Leroy Kerschat übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Leroy Kerschat im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Für den Inhalt ist der Kunde voll verantwortlich. Leroy Kerschat führt keine Aufträge aus, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.

§ 16 Informationspflicht

Der Auftraggeber verpflichtet sich, Leroy Kerschat alle Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern sich diese zur Erfüllung des Auftrags als notwendig erweisen. Sollten sich diese Angaben im Verlauf als fehlerhaft erweisen, trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten.

§ 17 Stillschweigepflicht

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die an Leroy Kerschat unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Ausgenommen sind personenbezogene Daten laut der Datenschutzgrundverordnung, Zugangsdaten und sämtliche kaufmännische / wirtschaftliche Informationen.

§ 18 Schlussbestimmungen

18.1 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Im Fall der Unwirksamkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, die mangelhafte Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn, dem der mangelhaften Bestimmung am nächsten kommt.
18.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von Leroy Kerschat.

Essen, Februar 2021
Leroy Kerschat

Änderungen vom 07. Juli 2021:
§ 4.1 neu hinzugefügt
§ 4.2 neu hinzugefügt
§ 4.3 neu hinzugefügt
§ 5.2 ergänzt
§ 6 ergänzt
§ 7 ergänzt
§ 11.1 ergänzt
§ 12.1 ergänzt
§ 13.1 ergänzt
§ 13.2 ergänzt
§ 17 ergänzt
§ 18.2 gelöscht und ersetzt